Allgemeine Geschäftsbedingungen Rumstreunern
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rumstreunern. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rumstreunern und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der Hundebetreuung und der Hundeschule Rumstreunern nutzen.
1. Gegenstand der Dienstleistung
Der Gegenstand der Dienstleistungen ist die Hundebetreuung während des Hundeausführservices sowie Einzelstunden, Gruppenstunden, Verhaltensberatung undVeranstaltungen für Hundehalter:innen und deren Hunde.
2. Vertrag
2.1 Der Vertrag zwischen Rumstreunern und der/m Kund:in gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Rumstreunern und die/der Kund:in einen Termin vereinbaren. Rumstreunern kann eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen ablehnen.
2.2 Rumstreunern nimmt die Daten der Hundehalter:in in eine Datenbank auf. Dazu ist dasAusfüllen des “Aufnahmeformulars” Voraussetzung und wird vorab per E-Mail zugesandt.Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Die Hundehalter:in erklärt sich einverstanden, dass die im “Aufnahmeformular” ermittelten Informationen gespeichert werden.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an Veranstaltungen von Rumstreunern ist die Vorlage eines Impfausweises, der belegt, dass das Tier umfassend geimpft ist, sowie die Vorlage eines gültigen Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Tier. Die Vorlage der vorstehenden Dokumente hat spätestens bei Beginn der ersten Veranstaltung zu erfolgen. Weiterhin ist die behördliche Registrierung Pflicht.
3.2 Der/die Kund:in versichert, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
4. Anmeldung und Termine
4.1 Die Anmeldung des/der Kund:in erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular auf der Webseite http://www.rumstreunern.org und wird mit Eingang für den/die Kund:in verbindlich. Mit der Anmeldung durch den/die Kund:in werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet auch beiNichterscheinen zur Zahlung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Teilnahme von Minderjährigen an den Angeboten bedarf einer Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten.
4.2 Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt und sind voll umfänglich durch den/die Kund:in zu zahlen. Absagen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe können nicht berücksichtigt werden. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Einzelstunde durch den/die Kund:in ist die Gebühr in vollem Umfang zu entrichten.Eine Rückzahlungspflicht entfällt, zudem entsteht kein Anspruch auf Minderung der Gebühr oder auf Ersatz der Einzelstunde. Verspätungen des Teilnehmenden zu den Einzelstunden gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer Minderung der Gebühr. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
5. Zahlungen
5.1 Aktuelle Preise sind auf der Homepage zu finden oder werden auf Anfrage auch telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben.
5.2 Die Vergütung von Einzelstunden, Gruppenstunden und Hundeausführservice ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung zu entrichten.
5.3 Das Monatsabonnement des Hundeausführservices wird durchgehend von der Hundehalter:in bezahlt. Dies betrifft sowohl Ausfälle seitens Rumstreunern als auch der Hundehalter:in durch Krankheit, Fortbildungs- und Urlaubszeiten (max. 30 Tage pro Kalenderjahr – wird im Voraus geplant). An Feiertagen findet kein Ausführservice statt.
6. Hundeausführservice
6.1 Rumstreunern verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Rumstreunern verpflichtet sich keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
6.2 Hält Rumstreunern eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage der Hundehalter:in auf deren Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine die Hundehalter:in.
6.3. Die/der Kund:in verpflichtet sich, Rumstreunern über etwaige chronische Erkrankungen, sonstige Verhaltensauffälligkeiten und die etwaige Läufigkeit einer Hündin zu informieren.
7. Haftung
7.1 Rumstreunern übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem/der Hundehalter:in oder seinem/ihrem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbildenden, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen. Ausgenommen hiervon ist nur die Haftung für vorsätzliches Handeln. Alle Begleitpersonen sind durch den/die Hundehalter:in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Kurs- und Einzelstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für andere Angebote, wie Hundewanderungen und Spaziergänge.
7.2 Für Schäden, die der Hund während der Hundebetreuung bei Rumstreunern erleiden könnte, übernimmt Rumstreunern keine Haftung. Richtet der Hund bei Rumstreunern Schäden an (z. B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür die Hundehalter:in. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine die Hundehalter:in.
7.3 Rumstreunern haftet nicht für Wohnungsschlüssel. Für Halsbänder, Leinen sowieähnliche Ausstattung wird ebenfalls nicht gehaftet.
7.4 Der/die Teilnehmer:in bleibt während der Gruppen- und Einzelstunden, sowie für allenanderen Angeboten wie den Ausführservice verantwortlicher Tierhalter:in und Tieraufseher:in im Sinne von §§ 833, 834 BGB.
8. Bild- und Tonmaterial
Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule und derAusführservice alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Rumstreunern erstelltwurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, Themenabende, …), PR-Maßnahmenoder im Rahmen der Ausbildung, nutzen und verwenden darf. Erstellt der/die Teilnehmer:inselbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Rumstreunern entstehen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Rumstreunern nur für private Zwecke des Teilnehmenden verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Rumstreunern. Rumstreunern kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
9. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
10. Schlussbestimmung
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Rumstreunern ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungen zu ändern. Bei Änderung werden die Kund:innen in Kenntnis gesetzt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Diese AGB werden ab dem 30.09.2024 für alle neuen Verträge mit der Hundebetreuung Rumstreunern wirksam.
Stand: September 2024
